Ihr Netzbetreiber

in Emmendingen und Denzlingen.

Marktstammdatenregister

Registrierungspflicht für Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen an die Bundesnetzagentur

Als Betreiber einer Strom- und Gaserzeugungsanlage sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Anlage sowie Ihren Stromspeicher im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Alle Neuanlagen, die ab dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis einen Monat nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber registriert werden.

Informationsschreiben der Bundesnetzagentur


Wer muss sich registrieren?

Zur Registrierung im Marktstammdatenregister sind Marktakteure des Strom- und Gasmarktes. Unter Marktakteuren versteht man Personen oder Organisationen, welche bestimmte Marktfunktionen wahrnehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Betreiben von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen oder das Betreiben eines Strom- oder Gasnetzes.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier →

Welche Anlagen müssen registriert werden?

Alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen welche unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind unterliegen der Registrierungspflicht. Dabei gibt es keine Mindestgröße zu berücksichtigen.

Zu registrierende Strom-Erzeugungsanlagen:

  • Solaranlagen
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
  • Stromspeicher

Zu registrierende Gas-Erzeugungsanlagen:

  • Erdgasquellen
  • Biomethan-Anlagen
  • Power-to-Gas-Anlagen
  • Gasspeicher

Weitere Informationen zu den zu registrierenden Anlagen erhalten Sie hier →

Welche Folgen kann eine fehlende Registrierung haben?

Bei der Registrierung im Marktstammdatenregister handelt es sich gemäß §6 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 um eine Meldepflicht. Das nicht Nachkommen der Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Des weiteren können Einspeisevergütungen und Marktprämien zurückgehalten werden oder Förderungen vollständig entfallen.

Weitere Informationen zur Meldepflicht und -fristen erhalten Sie hier →


Registrierung im Markstammdatenregister

Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt online unter:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Sie benötigen Unterstützung bei der Registrierung?

Hier geht es zur Webhilfe des Marktstammdatenregisters →

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