Messstellenbetrieb
Am 2. September 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Mit der Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen möchte der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende erreichen. Durch die Einführung soll vorallem der bewusste Umgang mit Energie gefördert werden. Bis zum Jahr 2032 sollen die digitalen Stromzähler flächendeckens alle bisherigen analogen Zähler ersetzen.
Der Einbau eines digitalen Stromzählers bringt auch einen neuen Vertrag mit sich. Sobald ihr neuer Zähler eingebaut ist und Sie den Strom nutzen, wird mit dem Betreiber der Messstelle automatisch ein Vertrag geschlossen.
Wir als Messstellenbetreiber sind für den Austausch, den Betrieb und die Wartung Ihrer Messstelle verantwortlich.
Hier finden Sie mehr Informationen zu modernen Messeinrichtungen →
Informations- und Preisblatt
Alle wichtigen Informationen der Stadtwerke Emmendingen GmbH rund um den Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) für Dienstleister, Lieferanten, Anschlussnehmer und Bauherren haben wir in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Informationsblatt zum Rollout moderner Messeinrichtungen
Messstellenbetreiberrahmenverträge
Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messungen an den Messlokationen.
Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom und Gas
Richtig messen
Haben Sie Bedenken an der Messrichtigkeit ihres Stromzählers steht es ihnen frei nach § 39 MessEG eine Befundprüfung zu beantragen. Bitte informieren sie sich vorher über das Verfahren bei ihrem zuständigen Messstellenbetreiber. Oftmals liegt einem unerwarteten Verbrauch auch eine Änderung des eigenen Verbrauchsverhalten oder neue Elektrogeräte zugrunde.