Meldepflicht beim Netzbetreiber
Bitte beachten Sie, dass der Netzbetreiber grundsätzlich über die Inbetriebnahme einer Lademöglichkeit informiert werden muss. Grundsätzlich kann Ladeinfrastruktur, je nach vorhandenem Hausanschluss, an das Mittel- oder Niederspannungsnetz angeschlossen werden. Beim Anschluss einer Ladestation über 11 kW ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig. Der Netzbetreiber hat die Befugnis, die Nutzung der Lademöglichkeit mit Auflagen wie einem Lademanagementsystem oder der Reduzierung der Ladeleistung zu belegen.