Bestandsanlagen
- Es gibt viele Gründe, welche einen Wechsel von bereits installierten Photovoltaik-Modulen oder Wechselrichtern veranlassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein solcher Austausch immer dem Netzbetreiber zu melden ist. Der Austausch hat keine Auswirkungen auf die bestehenden vergütungsrechtlichen Bestimmungen Ihrer Anlage, sofern der Ersatz der alten Module, den Vorgaben der „PV-Austauschregelung“ (Sonderregelung der Clearingstelle EEG) entspricht.
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Ihr Ansprechpartner
Markus Groß
Tel. (07641) 4 68 99-28
Fax (07641) 4 68 99-10E-Mail: &%;m.Stadtwerkegross56kj;(@swe-;Emmendingenemmendingen.de
Tausch eines Photovoltaik-Moduls
Was sagt die PV-Austauschregelung aus?
Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt sein, gilt das Modul im Moment des Austausches als neu in Betrieb genommen und wird somit nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
Welche Defekte gelten im Sinne der „PV-Austauschregelung“?
- Fehler die am Modul selbst vorliegen und dadurch die mindestens zu erwartende Leistung unterschritten wird.
- Wenn nach Netzanschluß, Eigenschaften am Modul vorliegen sollten, die zu Sicherheitsmängeln führen oder führen könnten.
- Wenn die unsachgemäße Anbringung des Moduls, zu einem technischen Defekt oder Sicherheitsmangel geführt hat.
Es liegt kein technischer Defekt vor, wenn gegenüber der ursprünglich geplanten Leistung, ein geringerer Stromertrag erzielt wird, unter anderem aufgrund:
- Unsachgemäßer Montage der Module.
- Schlechter Ausrichtung, bzw. Verschattung, Verschmutzung oder andere, nicht das Solarmodul selbst betreffende Gründe.
- Altersbedingter Austausch, fällt ebenfalls nicht unter die „PV-Austauschregelung“.
Erfüllt Ihr Modultausch die Vorgaben der „PV-Austauschregelung“?
Dann senden Sie uns bitte:
- Formular zum Austausch von Photovoltaik-Modulen im Sinne des EEG.
- Nachweise, welche den Austausch folgerichtig darlegen.
Tausch eines Wechselrichters
Führen Sie einen Tausch des Wechselrichters durch, benötigen wir von Ihnen:
- Datenblatt des/der getauschten Wechselrichter sowie Konformitätsnachweise.
- Falls für die Anlage eine Wirkleistungsbegrenzung (70% Regelung) aufgrund des EEG gilt, ist die Einstellung dieser sowie weiterer Parameter(Blindleistung) des neuen Wechselrichters von einer Elektrofachkraft vorzunehmen und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Geeignete Nachweismöglichkeiten
Fotos, Messprotokolle, Nachweise Ihrer Versicherung, Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung, Gutachten eines Sachverständigen, zum Nachweis eines Diebstahls sind Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente denkbar.