Ihr Netzbetreiber

in Emmendingen und Denzlingen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Die GGV ist ein Versorgungsmodell bei dem Letztverbraucher in einem Mehrfamilienhaus mit regenerativ erzeugtem Strom aus einer PV-Anlage versorgt werden können, den Reststromlieferanten jedoch weiterhin frei wählen. Der Regenerativ erzeugte Strom wird dabei anteilig dem jeweiligen Mieter zugeordnet. Die Berechnung hierfür findet bei uns als Netzbetreiber statt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Letztverbraucher können gemäß § 42 Abs. 1 EnWG Strom aus einer Gebäudestromanlage nutzen, wenn

  1. die Nutzung ohne Durchleitung durch ein Netz und in demselben Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes erfolgt.
  2. die Nutzung unmittelbar aus der Gebäudestromanlage oder nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage erfolgt.
  3. die Strombezugsmengen der teilnehmenden Letztverbraucher sowie die Erzeugungsmengen viertelstündlich (iMSys oder RLM) gemessen werden.
  4. der Letztverbraucher einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage geschlossen hat.

Gibt es Unterschiede zum altbekannten Mieterstrommodell?

Die GGV ist ein eigenständiges Messkonzept und löst das Mieterstrommodell nicht ab. Anders als beim Mieterstrommodell sind alle Messstellen (egal ob Teilnehmer oder nicht Teilnehmer) Bestandteil des öffentlichen Netzes (ein „Kundennetz“ gibt es somit nicht). Bei der GGV besteht zudem kein Anspruch auf Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG.

Wie wird der PV-Strom den Letztverbraucher zugeordnet?

Es erfolgt eine rechnerische Zuordnung des PV-Strom auf die Letztverbraucher. Entweder nach einem mit dem Netzbetreiber vereinbarten Aufteilungsschlüssel oder wenn keine Angabe erfolgt zu gleichen Teilen.
Wird mehr Energie erzeugt als den Teilnehmern zugeordnet werden kann, erfolgt die Vergütung dieser nach dem jeweils gültigen EEG an den Anlagenbetreiber.

Beispiele für die Aufteilung

In den Beispielen werden drei Teilnehmer der GGV sowie eine Erzeugungsanlage angenommen.

  1. Statische (konstante) Aufteilung der Energiemengen
    Der Anlagenbetreiber teilt dem Netzbetreiber eine prozentuale Aufteilung des PV-Strom für die jeweiligen Teilnehmer mit, wobei 100 % nicht überschritten werden darf.
  2.  

  3. Dynamische (verbrauchsabhängige) Aufteilung der Energiemengen
    Der Anlagenbetreiber wählt die dynamische Aufteilung bzw. macht keine Angaben über den Aufteilungsschlüssel.

Aktuelle Informationen und Anmeldung der GGV

Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, seit dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle, die GGV anzubieten. Aktuell gibt es noch Abhängigkeiten und offene Fragestellungen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Modell, insbesondere zur Umsetzung der Marktkommunikation zwischen den Marktpartner (Lieferant, Betreiber der GGV und Messstellenbetreiber).

Zur Anmeldung bzw. Erstkontaktaufnahme benutzen Sie bitte die Dokumente im untenstehenden Downloadbereich und verwenden folgende Anschrift: netztechnik@swe-emmendingen.de

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