Ihr Netzbetreiber

in Emmendingen und Denzlingen.

Netzsicherheit

  • Funkrundsteuerempfänger

    Betreiber von Erzeugungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet (§9 EEG 2017), ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen zu versehen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung jederzeit reduzieren kann. Einen entsprechenden Funk-Rundsteuerempfänger können Sie über das folgende Formular bestellen. Die Kosten hierfür sind vom Anlagenbetreiber zu tragen.

  • Foto eines Funkrundsteuerempfängers
Autostrom

Anmeldung von Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge und Informationen.

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Planauskunft

Erst Fragen dann graben! Antrag auf kostenfreie Planauskunft.

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Redispatch 2.0

Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz.

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