Netzsicherheit
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Funkrundsteuerempfänger
Betreiber von Erzeugungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet (§9 EEG 2017), ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen zu versehen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung jederzeit reduzieren kann. Einen entsprechenden Funk-Rundsteuerempfänger können Sie über das folgende Formular bestellen. Die Kosten hierfür sind vom Anlagenbetreiber zu tragen.