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Post EEG-Anlagen

Für die ersten Photovoltaik-Anlagen endete die gesetzliche Einspeisevergütung am 31.12.2020. Hier erklären wir Ihnen wie Sie Ihre Anlage weiterhin effizient nutzen können.

Solaranlage auf einem roten Hausdach.

Im Jahr 2020 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zur Förderung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung bon Strom eus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland. Im Jahr 2021 verlieren nun die ersten EEG geförderten Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung, da der Anspruch auf die Förderung im Gesetz auf 20 Jahre festgelegt ist. Nach Auslauf der Förderung gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, wie Sie ihre Anlage weiterhin wirtschaftlich betreiben können:

Technischer Umbau der Anlage

Neben der Vermarktung des gewonnenen Stroms besteht auch die Möglichkeit die Anlage für den Eigenverbrauch umzurüsten. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Stromspeicher

Durch einen Stromspeicher, kann die Quote des Eigenverbrauchs noch weiter erhöht werden. So können Sie den überschüssigen, am Tag erzeugten, Sonnen­strom auch am Abend und in der Nacht nutzen und damit etwa 70 Prozent Ihres Stromverbrauches aus Ihrem selbst erzeugten Solarstrom decken.

Power-to-Heat (Wärmespeicher)

Eine Alternative zum Energiespeicher ist das Power-to-heat-Verfahren (Wärmespeicher). Hierbei wird der überschüssige Strom in Wärme, in Form von Trinkwasser, umgewandelt. Die Wärme kann dann einfach und umweltschonend in großen Wärmespeichern gelagert werden.
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