EEG-Umlagepflicht
Die EEG-Umlage ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Betreiber von Stromerzeugungsanlagen sind nach dem EEG dazu verpflichtet, die EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom zu zahlen. Hierbei wird die EEG-Umlage auch für Stromerzeuger fällig, welche ihren Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen.