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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Mehr Flexibilität, geringere Kosten: Was sich für Besitzer von Wärmepumpe, Wallbox & Co. ändert.

Die Anforderungen an das Stromnetz werden immer größer. Unter anderem die Integration erneuerbarer Energien wie Solar- und Windenergie in das Stromnetz erfordert den Ausbau und die Anpassung bestehender Netze.

Auch für den schnellen Anstieg neuer Verbraucher wie Wallboxen zum Laden des Elektrofahrzeugs oder Wärmepumpen sind die Stromnetze noch nicht gerüstet. Damit das Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, sind neben technischen auch immer wieder gesetzliche Anpassungen notwendig. Zu Beginn des Jahres 2024 wurde der Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, umfassend überarbeitet. Die Neuerungen bringen nicht nur Vorteile für die Netzstabilität, sondern auch für Besitzerinnen und Besitzer sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.

FAQ steuerbare Verbrauchseinrichtung

Welche Geräte sind von der §14a-Regelung betroffen?

Es sind folgende Geräte mit einer Leistung ab 4,2 kW an normalen 400V-Hausanschlüssen betroffen:

  • Private Ladeeinrichtungen
  • Wärmepumpen inkl. Heizstab
  • Klimaanlagen
  • Batteriespeicher

Geräte mit einer Leistung unter 4,2 kW sind ausgenommen, müssen aber dennoch angemeldet bzw. genehmigt werden.

Wann werden die neuen Regeln gelten?

Die Bundesnetzagentur hat Ihre Festlegung (Bundesnetzagentur–14a) zum 28.11.2023 veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Was gilt für Bestandsanlagen?

Bei Bestandsanlagen, für die die Anlagenbetreiber bereits eine Netzentgeltreduzierung von ihrem Netzbetreiber erhalten, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend sollen für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die neuen Regelungen gelten.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zum netzdienlichen Verhalten zu wechseln.

Nachtspeicherheizungen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Gelten die Regelungen auch für den normalen Haushaltsstrom?

Nein. Die Regelungen gelten ausschließlich für die Summenleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen (inkl. Heizstab), private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen), Klimageräten und Speichern, hinter dem selben Hausanschluss. In den normalen Haushaltsverbrauch wird nicht eingegriffen.

Wie melde ich Geräte an?

Verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Info: Wir arbeiten derzeit an einer Onlinelösung, um die Anmeldung für Sie noch einfacher zu gestalten.

Bitte beachten Sie insbesondere bei Wärmepumpen auf die richtigen Angaben. Relevant für die Anmeldung ist immer die maximal mögliche Bezugsleistung der Wärmepumpe inklusive der Leistung des Heizstabs.

Ändert sich mein Stromtarif?

Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber Ihre Anlage netzorientiert steuern darf, profitieren Sie als Kunde und Betreiber der Geräte von einem reduzierten Netzentgelt. Da bei der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituation der Privathaushalte große Unterschiede bestehen können, legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module (nächste Seite) der Netzentgeltreduzierung fest, zwischen denen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wählen können.

Die Bepreisung der einzelnen Module finden Sie in unserem Preisblatt.

 

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