Schadensersatzansprüche bei Versorgungsunterbrechung
Durch einen Stromausfall, bei Wiederaufnahme der Versorgung sowie bei Spannungsschwankungen können Schäden, insbesondere an strombetriebenen Geräten entstehen. Dies ist in wenigen Einzelfällen, in denen es zu einer Unterbrechung kommt, nicht zu vermeiden.
Fremdeinwirkungen, Vorsatz oder höhere Gewalt?
Kommt es trotzdem zu einer unangekündigten Versorgungsunterbrechung und ist Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden, bestimmen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, inwieweit die Stadtwerke Emmendingen haften. Umfasst sind davon vor allem Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Unterbrechungen können jedoch auch unvorhergesehen auftreten, eine rechtzeitige Ankündigung ist in diesen Fällen nicht möglich. Verursacht werden können sie zum einen durch Kabelfehler und zum anderen durch Fremdeinwirkungen, wie etwa Baggerschäden.
Versorgungsunterbrechungen können jedoch auch durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Hochwasser, Sturm, Eis, Blitzeinschlag etc. auftreten. War höhere Gewalt ursächlich für Ihren Schaden, scheidet eine Haftung der Stadtwerke Emmendingen aus. Prüfen Sie bitte in einem solchen Fall, ob Ihr persönlicher Versicherungsschutz den Schaden abdeckt.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Die Schäden an den Geräten müssen sofort dokumentiert werden, damit Schadensersatz eingefordert werden kann. Außerdem muss vom Betroffenen ein Zusammenhang zwischen dem Stromausfall und dem Schaden nachgewiesen werden. Die Schäden sollten zum anderen per Liste und Fotos festgehalten werden. Am besten sollten Verwandte oder Nachbarn den Schaden bezeugen können.
Ihre Schadensmeldung senden Sie uns bitte umgehend per Post:
Stadtwerke Emmendingen GmbH
Am Gaswerk 1
79312 Emmendingen
E-Mail: info@swe-emmendingen.de
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name, Anschrift, Kundennummer
- Ort, Tag und Uhrzeit des Stromausfalls
- Benennung des beschädigten Gerätes
- Anschaffungswert und -zeitraum
- Kopie der Reparaturrechnung